18 August 2006

 

Google will nicht googeln

Eigentlich könnte man meinen, dass eine Marke auf dem Marken-Olymp angekommen ist und allen Grund zur Freude hat, wenn sie in Sprachnormen setzende Wörterbücher aufgenommen wird. So findet man das transitive Verb "googeln" tatsächlich seit 2004 im Duden. Dort wird es mit "im Internet, bes. in Google suchen" erklärt. Bei Google war man mit dieser Definition nicht so ganz glücklich. Einer "Bitte" des Suchmaschinengiganten folgend, steht in der neuesten Dudenauflage eine enger gefasste Erklärung, nämlich "mit Google im Internet suchen".

Was auf den ersten Blick wie eine Posse unsinniger Wortklauberei anmutet, ist in Wahrheit eine knallhart kalkulierte Markenschutzmaßnahme. Denn Markenschützer befürchten, dass wenn Google oder googeln erst einmal als allgemeine Gattungsbegriffe etabliert sind, die Marke ihren Schutz verliert.

Damit will man offensichtlich verhindern, dass es Google ergeht wie Linoleum, Aspirin, Grammophon oder dem berühmten Walkman von Sony. Alle waren ehedem geschützte Markenzeichen. Jüngstes deutsches Beispiel: Die Gelben Seiten.

Und da amerikanische Gerichte bei der Forderung nach Schadenersatz nicht gerade zimperlich urteilen, steht in dem US-Wörterbuch Merriam-Webster "to google: to use the Google search engine to obtain information about (as a person) on the World Wide Web." Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Google um eine geschütze Marke handelt. Wasserdichter geht es nicht.

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