18 Oktober 2006

 

Bei Bwin darf wieder gezockt werden

Bwin ist ein Anbieter privater Sportwetten im Internet. Vor kurzem wurde dem Unternehmen jedoch der Geschäftsbetrieb untersagt. Nun hat das Dresdner Verwaltungsgericht am Dienstag in einem Eilverfahren das Online-Wetten wieder erlaubt – zumindest vorläufig.

Grund für den Beschluss war eine Beschwerde des Unternehmens gegen eine Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz. Der 14. Senat sah keine Veranlassung, das ausgesprochene Verbot sofort durchzusetzen, teilte das Gericht mit. Allerdings schwebt über der vorläufigen Erlaubnis zum Online-Wetten auch weiterhin das Damoklesschwert. Denn die Rechtslage auf Bundesebene und in Europa bewegt sich weiterhin auf dem Boden der Latenz.

In der Begründung des Gerichts war unter anderem von der Rücksicht auf die 52 Arbeitsplätze bei bwin die Rede. Ihretwegen wolle man keine vorschnellen Tatsachen schaffen (Az.: 14 K 1711/06). Deswegen dürfte Bwin in Sachsen bis auf weiteres weiterhin Internet-Wetten anbieten.

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