23 November 2006

 

Upgrade für Big Brother’s Datenbank

Upgrade für Big Brother’s Datenbank

Schöne neue Welt: Handys und das Internet produzieren immer mehr Daten. Daten, die uns das Leben vereinfachen sollen. Und auch Ermittlungen vereinfachen können.

Eine EU-Richtline sieht bereits die Vorratspeicherung aller Verbindungsdaten von Mobilfunk, Festnetz und Internet über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor. Man kann also rückwirkend für das letzte halbe Jahr überprüfen, wer wann wie lange mit wem telefoniert hat oder im Internet war. Und das ohne jeglichen Verdacht einer Straftat.
Ein Abruf der Daten muss zwar von einem Staatsanwalt oder Richter gebilligt werden, jedoch ist es nicht notwendig, die Betroffenen darüber zu informieren.

Aber das reicht offensichtlich nicht. Die Bundesregierung hat nun auch angekündigt, die Daten des Mautsystems für Fahndungszwecke zu sammeln.

Noch verbietet das Mautgesetz, die Daten für Ermittlungen zu nutzen, aber Steuerfahnder umgehen das Verbot, in dem sie bei Durchsuchungen einfach die Mautabrechnungen beschlagnahmen. Allerdings ist diese Umgehung rechtswidrig und juristisch angreifbar.

Das soll sich ändern.

Geht es nach der Regierung, könnten sogar PKW an den Mautstellen erfasst werden. Fahrten und Ziele von PKW und LKW würden dann genau so offen liegen wie Telefongespräche.

Natürlich, so die Bundsregierung, würde man die Daten nur bei Ermittlungen gegen schwere Verbrechen heranziehen dürfen. Aber wie glaubwürdig ist das, wenn das Verbot jetzt schon erfolgreich umgangen wird?

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