21 März 2007

 

Scharia am Main – Prügeln per Gerichtsbeschluss

Über die Stellung der Frau im Islam ist viel gesagt worden. Ob und wie frauenfeindlich der Koran wirklich ist, wissen wir deswegen immer noch nicht. Aber es soll ja sogar islamische Gelehrte geben, die durchaus unterschiedlicher Auffassung sind, wie das Wüstenbuch aus dem siebten nachchristlichen Jahrhundert in diesen Fragen auszulegen ist. Am Ende wird es auch bei dieser Ausgabe des göttlichen Wortes wie bei verwandten Problemstellungen sein: Der Text bedarf der Interpretation, dann muss eine Entscheidung für das eine oder andere Verständnis getroffen werden.

Eine Richterin am Frankfurter Amtsgericht hat sich nun für die allerwörtlichste und rigideste Leseweise entschieden. In Sure 4, 34 des Koran wird der Mann dazu aufgerufen, unbotmäßige Ehepartnerinnen körperlich zu züchtigen. An anderen Stellen widerspricht der Koran dieser Auffassung zwar, die Frankfurter Richterin zieht aber genau diesen Passus heran, um einer deutschen Frau, die dem marokkanischen Kulturkreis entstamme, wie sie ausführt, die vorzeitige Ehescheidung von einem Mann zu versagen, der von der Prügelstrafe die gleiche Auffassung hat wie die, die unsere Richterin für maßgeblich zu halten scheint.

Der Fall kann Anlass für erneute Koranlektüre und Auslegungsdispute sein. Zunächst aber geht es darum, die Richterin daran zu erinnern, dass sie an einem deutschen Gericht als Richterin nicht wegen ihrer einschlägigen Kenntnisse des Koran arbeiten kann, sondern weil sie ihre Zeit an der Uni hoffentlich mit dem Studium von Grundgesetz, Bürgerlichem Gesetzbuch, deutschem Straf- und Familienrecht verbracht hat. Die sind in Fragen der körperlichen Züchtigung nach unserer - zugegebenermaßen nicht universitär abgestützten Meinung - recht eindeutig.

Dass gnadenlos exekutierter Kulturrelativismus und liebgewonnene Einfühlungsreflexe wie bei der political correctness zu absurden Ergebnissen führen und den schönen Begriff der Toleranz zu dem Ring machen, an dem wir uns wie Tanzbären durch die Manege der groteskesten Selbstverrenkungen führen lassen, bleibt nach wie vor gewöhnungsbedürftig. Am Ende geht die Gefahr nicht von bombenlegenden Opernbesuchern und prügelnden Ehemännern aus, sondern von uns selbst.

Im Klartext: Weil der Koran Männern angeblich erlaube, ihre Frauen zu schlagen, lehnt eine deutsche Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch einer von ihrem Ehemann geschlagenen Frau ab. "Züchtigungsrecht, das heißt für mich: Der Mann darf schlagen", interpretiert die Anwältin der misshandelten Frau, Becker-Rojczyk, die Begründung der Richterin.

Die Richterin habe ihr klargemacht, an dem Scheidungsantrag festzuhalten mache daher keinen Sinn, so Becker-Rojczyk. Am besten solle ihre Mandantin den Fall auf sich beruhen lassen, bis das Trennungsjahr vorbei sei.

Bezeichnet man so etwas eigentlich als gelungene Integration oder schlicht als anachronistischen Irrsinn?

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